AGB

Eine Bitte:

Damit die Hundeschule auch in Zukunft von den anliegenden Landwirten akzeptiert wird, bitte ich alle Teilnehmer, auch den Weg ZUR Hundeschule und die angrenzenden Wiesen FREI von Hundekot zu halten!

Boddener-Hundeschule-AGB

Den Anweisungen der Trainer sind Folge zu leisten.

Stachelhalsbänder, Elektrohalsbänder oder sonstige schmerzhafte Hilfen sind nicht gestattet. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschliessen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstössen des Hundehalters gegen das Tierschutzgesetz.

Vertragsabschluss (Anmeldung): Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Dienstvertrages rechtsbindend an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner besonderen Form.

Haftung: “Boddener-Hundeschule” übernimmt keine Haftung, auch nicht, wenn der Hund über den Zaun springt/das Gelände durch das Tor verläßt.

- Der Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Sollte zu Zeitpunkt eines etwaigen Schadensereignisses der Hund wieder erwartend keine Haftpflichtdeckung haben, erklärt sich der Vertragspartner/Halter bereit die “Boddener-Hundeschule” von sämtlichen Schadenersatzansprüchen freizustellen.

- Die “Boddener-Hundeschule” übernimmt während des Kurses nicht die Aufsicht über ihr Tier i. S. v. § 834 BGB. Sie bleiben weiter Aufseher und Halter über Ihren Hund.

- Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Gesundheit und des Körpers. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten (die nicht Vertreter/Erfüllungsgehilfe des Veranstalters sind) und deren Hunde herbeigeführt werden.

- Jeder Hundehalter haftet persönlich für alle durch seinen Hund verursachten Personen-, Verletzungs- und Sachschäden.

- Die “Boddener-Hundeschule” weißt darauf hin, dass ein Erfolg nicht geschuldet wird.

- Bei Krankheit der Kursleiterin behält sich die “Boddener-Hundeschule” vor, dass eine Vertretung den Kurs abhält

 

Rücktritt durch den Veranstalter:

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen.

Kündigung:

Eine ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer nach Beginn des Kurses ist ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung genannten Frist werden nicht, auch nicht anteilig erstattet.

Eine außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erhaltene Stunden werden nicht erstattet.

Der Veranstalter kann den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen.

Eine ordentliche fristlose Kündigung durch den Veranstalter ist bei Ausfall des Kursleiters/Referent unter Erstattung des anteiligen Teilnahmepreises zulässig.

Mitwirkungspflicht:

Beanstandungen haben unverzüglich schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

 

Copyright:

Der Veranstalter behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Ohne Genehmigung des Veranstalters darf kein Teil dieser Unterlagen in welcher Form auch immer verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.

 

Einwilligung:

Der Hundehalter und Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass etwaige Foto und Videoaufnahmen von Halter oder Hund auf der Homepage oder in Broschüren der “

Eine Bitte:

 

Damit die Hundeschule auch in Zukunft von den anliegenden Landwirten akzeptiert wird, bitte ich alle Teilnehmer, auch den Weg ZUR Hundeschule und die angrenzenden Wiesen FREI von Hundekot zu halten!

 

Den Anweisungen der Trainer sind Folge zu leisten.

 

Stachelhalsbänder, Elektrohalsbänder oder sonstige schmerzhafte Hilfen sind nicht gestattet. Die Übungsleiter behalten sich vor, Hunde vom Unterricht auszuschliessen, sollten diese ersichtlich krank sein oder bei groben Verstössen des Hundehalters gegen das Tierschutzgesetz.

 

Vertragsabschluss (Anmeldung): Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss des Dienstvertrages rechtsbindend an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande und bedarf keiner besonderen Form.

 

Haftung: “Boddener-Hundeschule” übernimmt keine Haftung, auch nicht, wenn der Hund über den Zaun springt/das Gelände durch das Tor verläßt.

 

* Der Hund muss eine gültige Haftpflichtversicherung haben. Sollte zu Zeitpunkt eines etwaigen Schadensereignisses der Hund wieder erwartend keine Haftpflichtdeckung haben, erklärt sich der Vertragspartner/Halter bereit die “Boddener-Hundeschule” von sämtlichen Schadenersatzansprüchen freizustellen.

* Die “Boddener-Hundeschule” übernimmt während des Kurses nicht die Aufsicht über ihr Tier i. S. v. § 834 BGB. Sie bleiben weiter Aufseher und Halter über Ihren Hund.

* Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Dies gilt nicht für Schäden aufgrund der Verletzung von Leben, Gesundheit und des Körpers. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten (die nicht Vertreter/Erfüllungsgehilfe des Veranstalters sind) und deren Hunde herbeigeführt werden.

* Jeder Hundehalter haftet persönlich für alle durch seinen Hund verursachten Personen-, Verletzungs- und Sachschäden.

* Die “Boddener-Hundeschule” weißt darauf hin, dass ein Erfolg nicht geschuldet wird.

* Bei Krankheit der Kursleiterin behält sich die “Boddener-Hundeschule” vor, dass eine Vertretung den Kurs abhält

 

Rücktritt durch den Veranstalter:

Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, ohne Einhaltung einer Frist, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet werden. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen.

 

Kündigung:

Eine ordentliche Kündigung durch den Teilnehmer nach Beginn des Kurses ist ausgeschlossen. Nicht in Anspruch genommene Leistungen nach Ablauf der in der Leistungsbeschreibung genannten Frist werden nicht, auch nicht anteilig erstattet.

Eine außerordentliche Kündigung durch den Teilnehmer ist nur aus wichtigem Grund möglich. Bereits erhaltene Stunden werden nicht erstattet.

Der Veranstalter kann den Vertrag außerordentlich fristlos kündigen, wenn sich der Teilnehmer vertragswidrig verhält, insbesondere das Ziel der Veranstaltung oder andere Teilnehmer gefährdet. Ein Ersatz der Teilnahmegebühr ist dann ausgeschlossen.

 

Eine ordentliche fristlose Kündigung durch den Veranstalter ist bei Ausfall des Kursleiters/Referent unter Erstattung des anteiligen Teilnahmepreises zulässig.

 

Mitwirkungspflicht:

Beanstandungen haben unverzüglich schriftlich gegenüber dem Veranstalter zu erfolgen, andernfalls sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.

 

Copyright:

Der Veranstalter behält sich alle Rechte an den Seminarunterlagen vor. Ohne Genehmigung des Veranstalters darf kein Teil dieser Unterlagen in welcher Form auch immer verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich bekannt gegeben werden.

 

Einwilligung:

Der Hundehalter und Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass etwaige Foto und Videoaufnahmen von Halter oder Hund auf der Homepage oder in Broschüren der “Boddener Hundeschule” veröffentlicht werden dürfen.

” veröffentlicht werden dürfen.